Projekt Beschreibung
Ein Mann und sein VW- Käfer, eine Gitarre und die „Peace“- Regenbogenfahne. Der Mann spielt Gitarre und singt ein selbst getextetes Lied für den Frieden.
Eigentlich eine gute Sache, sehr sympathisch.
Aber weil das Ganze am Karfreitag stattfindet, für die Stadt Lindau ein Grund für ein Bußgeldverfahren: Nach dem Feiertagsgesetz ist der Karfreitag bekanntermaßen ein sogenannter „stiller Feiertag“, der u.a. „öffentliche Unterhaltsveranstaltungen“ verbietet. Das „bunte und schrille Auftreten“ unseres Mandanten störe den Geist dieses Tages und sei deshalb als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, so die Stadt.
Dass die globale Friedensbewegung bereits seit den 60er Jahren Friedensmärsche durch ganz Deutschland auch am Karfreitag veranstaltet, dass ein engagiertes Auftreten für den Frieden wohl kaum eine Unterhaltungsveranstaltung ist und dass es gerade für katholische oder wenigstens christliche Prägungen kaum einen besseren Tag als den Karfreitag geben könnte, um auf den Weltfrieden hinzuwirken – egal.
Nach Intervention von Rechtsanwältin Bauer wurde das Verfahren eingestellt, weil der Mandant keine Ordnungswidrigkeit begangen hat.