Projekt Beschreibung
…und wissen Sie auch, was es bedeutet?
Unser Mandant parkte seinen Roller am Brettermarkt auf der Lindauer Insel. Deutlich vor Samstag, 13 Uhr. Und erhielt ein Knöllchen über 55 Euro dafür. Für „Parken in einem Bereich, der durch Zeichen 255 gesperrt ist“. Denn die abgebldete Sperrung gilt im Altstadtbereich von Samstag, 13 Uhr, Sonn- und Feiertags.
Der Argumentation, dass gar nicht klar ist, wann der Mandant die Insel befahren und seinen Roller abgestellt hat, konnte die Stadt Lindau nicht folgen:
„Das Verkehrszeichen beinhaltet nicht nur ein Einfahrts- sondern auch ein Aufenthaltsverbot in den genannten Zeiten. Die Verwarnungsgelder bleiben aufrechterhalten.“
Hätten Sie es gewusst? Auch wenn Sie ausserhalb der genannten Zeiten Ihr Kraftrad auf der Insel abstellen bzw. abholen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit?
Und ob diese Regelung verkehrspolitisch sinnvoll ist, mögen Sie selbst beurteilen.
Wie es im Bußgeldverfahren weitergeht, werden wir berichten…