Projekt Beschreibung

…und wis­sen Sie auch, was es bedeutet?

Unser Man­dant park­te seinen Roller am Bret­ter­markt auf der Lin­dauer Insel. Deut­lich vor Sam­stag, 13 Uhr. Und erhielt ein Knöllchen über 55 Euro dafür. Für „Parken in einem Bere­ich, der durch Zeichen 255 ges­per­rt ist“. Denn die abge­bldete Sper­rung gilt im Alt­stadt­bere­ich von Sam­stag, 13 Uhr, Sonn- und Feiertags.

Der Argu­men­ta­tion, dass gar nicht klar ist, wann der Man­dant die Insel befahren und seinen Roller abgestellt hat, kon­nte die Stadt Lin­dau nicht folgen:

Das Verkehrsze­ichen bein­hal­tet nicht nur ein Ein­fahrts- sondern auch ein Aufen­thaltsver­bot in den genan­nten Zeit­en. Die Ver­war­nungs­gelder bleiben aufrechterhalten.“

Hät­ten Sie es gewusst? Auch wenn Sie ausser­halb der genan­nten Zeit­en Ihr Kraftrad auf der Insel abstellen bzw. abholen, bege­hen Sie eine Ordnungswidrigkeit?

Und ob diese Regelung verkehrspoli­tisch sin­nvoll ist, mögen Sie selb­st beurteilen.

Wie es im Bußgeld­ver­fahren weit­erge­ht, wer­den wir berichten…