Projekt Beschreibung
Die Unfallfahrerin, die am Abend des 3.10.2019 in das Geländer der Seebrücke zur Lindauer Insel gefahren ist, wurde vom Landgericht Kempten verwarnt und eine Geldstrafe vorbehalten.
Nach dem Unfall, dessen Ursache letztlich ungeklärt bleibt, wurde die Fahrerin von der Polizei in das Bezirksklinikum Kempten eingewiesen. Nachdem man ihr dort gesagt hatte, dass sie nun doch nicht nach Hause dürfe und ihr einen Anruf verweigerte, um die Versorgung ihres Kindes und ihrer Arbeit am nächsten Tag zu organisieren, sowie sich nach rechtlichem Rat zu erkundigen, kam es zu Handgreiflichkeiten und Beleidigungen.
In zweiter Instanz sah hier das Landgericht Kempten aufgrund dessen, dass “der Abend für die Angeklagte nicht blöder hätte laufen können”, keinen Grund für eine Sanktionierung und verwarnte die Angeklagte, die Verhängung einer Geldstrafe bleibt vorbehalten.
Das Urteil ist rechtskräftig.